Was ist die zweite Leichenschau?

Ablauf der Einäscherung

Bevor ein Leichnam im Zuge einer Feuerbestattung eingeäschert werden darf, besteht in Deutschland – mit Ausnahme von Bayern – die gesetzliche Vorschrift zur Durchführung einer zweiten Leichenschau. Sie ist wichtiger Bestandteil im Ablauf einer Einäscherung. Mit diesem Text geben wir Ihnen einen Einblick in die Prozesse, die vom Eintreten des Todes bis zur Feuerbestattung stattfinden – mit besonderem Fokus auf die zweite Leichenschau.

Erste Leichenschau und Feststellung des Todes

Als Leichenschau wird die Untersuchung einer verstorbenen Person bezeichnet. Deren Ziel ist es, den Tod formal festzustellen und die Bestimmung der Todesursache durchzuführen. Die erste Leichenschau erfolgt an dem Ort, an dem der Verstorbene aufgefunden wird. Diese Untersuchung wird bei jedem Todesfall durchgeführt und gehört zum Alltag vieler Ärzte.

Eine reguläre Leichenschau ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Vorgaben zur Durchführung finden sich in den Bestattungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes. Jeder Arzt kann die erste Leichenschau durchführen. Bei einem Sterbefall im eigenen Haus kann dies zum Beispiel der Hausarzt oder ein Notarzt sein. Auch Ärzte im Bereitschaftsdienst können die erste Leichenschau durchführen.

Zur Konstatierung des Todes sucht der Arzt am Verstorbenen zunächst nach sicheren Todeszeichen. Dies sind üblicherweise Totenstarre und Totenflecken oder eine mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung. So können zum Beispiel bereits 20 Minuten nach Eintreten des Todes an einer Leiche die ersten Todesflecken auftreten. Im Anschluss an diese Untersuchung füllt der Arzt eine Todesbescheinigung aus, in der Identität, Todeszeitpunkt, Todesursache und Todesart festgehalten werden.

Stellt der Arzt eine natürliche Todesart zweifelsfrei fest, kann der Bestatter den Leichnam abholen. Den Vorbereitungen für die Bestattung steht nichts mehr im Wege. Sollte es jedoch Hinweise auf einen unnatürlichen Tod geben oder die Todesursache nicht eindeutig bestimmbar sein, so steht der Arzt in der Pflicht, die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis zu setzen. Ist dies der Fall, erfolgt die Übergabe des Verstorbenen an die Rechtsmedizin, die dann in den jeweiligen Instituten eine innere Leichenschau durchführt. Diese Fälle treten in Deutschland jedoch sehr selten auf.

Zweite Leichenschau

Im Unterschied zur ersten Leichenschau findet die zweite Leichenschau in unserem Fall im Krematorium vor Ort kurz vor der Einäscherung statt. Der Ablauf der zweiten Leichenschau ist gesetzlich geregelt. Seit dem 1. März 2019 gelten für Krematorien in Hessen einige wichtige Änderungen, die im „Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)“ geregelt sind. So kann die zweite Leichenschau seither nur noch von rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt werden, in unserem Fall ist dies die Rechtsmedizin Gießen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel die Ärzte des rechtsmedizinischen Instituts verhindert sind, kann ein Amtsarzt mit diesem Prozess beauftragt werden.

Rechtsmedizinische Institute sind deshalb für die zweite Leichenschau zuständig, weil das Hauptanliegen der Ausschluss einer unnatürlichen Todesursache und die Bestätigung des natürlichen Todes ist. Da die erste Leichenschau Ärzte durchführen, die mit Todeszeichen nicht immer in der Form vertraut sind wie die Mediziner der Rechtsmedizin, kann es zu Fehlern kommen. Rechtsmediziner sind besonders ausgebildete Fachärzte, die auf das Erkennen von Todeszeichen spezialisiert sind.

Die zweite Leichenschau beginnt üblicherweise mit dem Abgleich der Todesumstände und Daten, die auf der vertraulichen Todesbescheinigung vermerkt sind. Der zuständige Mediziner führt daher erneut eine äußerliche Leichenschau durch. Diese findet sprichwörtlich von Kopf bis Fuß statt. Der Mediziner prüft, ob es Zeichen von Gewalteinwirkungen oder andere Spuren gibt, die auf einen unnatürlichen Tod hinweisen. Ergeben sich in diesem Prozess Unstimmigkeiten mit den in der ersten Leichenschau ausgestellten Todesbescheinigung, kann die Kremierung erstmal nicht stattfinden. Erst nach Prüfung und der Freigabe durch den Rechtsmediziner ist es möglich, die Einäscherung durchzuführen.

Bestätigung der Todesart

Im Regelfall bestätigt der untersuchende Rechtsmediziner die in der Todesbescheinigung festgestellte Todesursache. Damit wird der Leichnam freigegeben und ist bereit für die Feuerbestattung. Sollte der Arzt die Freigabe jedoch nicht erteilen, kann dies verschiedene Gründe haben. Der Arzt ist nicht verpflichtet, dem Krematorium diese Gründe mitzuteilen. Erfahrungsgemäß handelt es sich allerdings um vorangegangene Verletzungen, die der Verstorbene sich kurz vor dem Tod zugezogen hat und die der Untersuchende in der Todesbescheinigung nicht vermerkt hat.

Um ein Fremdverschulden am Tod klar ausschließen zu können, werden diese post mortem untersucht und dann vom Arzt bestätigt. Wenn der Mediziner jedoch Hinweise auf einen unnatürlichen Tod findet, muss er sofort die Behörden davon in Kenntnis setzen. Dies passiert jedoch nur in äußerst seltenen Fällen und stellt die absolute Ausnahme dar. In der Regel geht es bei der zweiten Leichenschau lediglich darum, die häufig unvollständig durchgeführte erste Leichenschau zu komplettieren. Eine zweite Leichenschau ist vor einer Feuerbestattung nicht notwendig, wenn der Leichnam im Zuge eines rechtsmedizinischen Verfahrens bereits untersucht wurde und von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurde.

Die zweite Leichenschau ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren tragen die Angehörigen als Teil der Bestattungskosten. Die zweite Leichenschau kann nur nach vorheriger Zahlung der Leichenschaugebühr erfolgen. Mit diesem Verfahren sollen Angehörige nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Es geht lediglich um den letzten Dienst des Arztes am Verstorbenen, bevor dessen Körper unwiederbringlich zu Asche transformiert wird und weitere Untersuchungen nicht mehr möglich sind.

Ablauf Einäscherung

Sobald die zweite Leichenschau abgeschlossen ist und der Leichnam vom zuständigen Mediziner freigegeben wurde, kann die Feuerbestattung durchgeführt werden. In unserem Krematorium ist es möglich, nach Terminabsprache eine genaue Angabe über den Zeitraum zu erhalten, in dem die Einäscherung stattfindet. So können die Angehörigen in Gedanken bei dem Verstorbenen sein oder zu gegebenem Zeitraum eine Gedenkfeier nach eigenem Ermessen abhalten. In unserem Aussegnungsraum können Trauernde und Angehörige in würdevoller Atmosphäre Abschied vom Verstorbenen nehmen. Auf Wunsch können die Angehörigen der Übergabe des Verstorbenen an das Feuer beiwohnen.

Sollten Sie weitere Fragen zu Feuerbestattungen, der zweiten Leichenschau oder einem anderen Thema rund um den Ablauf Einäscherung haben, besuchen Sie einfach unsere Sektion Häufige Fragen. Sollten Sie dort nicht fündig werden, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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