
Was ist eine zweite Leichenschau? – Allem voran eine wichtige, gesetzliche Vorschrift zum Schutz eines Verstorbenen, der eingeäschert werden soll.
Eine zweite Leichenschau (auch „Kremationsleichenschau“) ist gesetzlich vor einer Feuerbestattung vorgeschrieben, um eine natürliche Todesursache zu bestätigen. Die zweite Leichenschau ist die Voraussetzung für die Freigabe zur Feuerbestattung und wird vor Ort, im Krematorium durch einen Arzt des Gesundheitsamtes, eine beauftragte Einrichtung der Rechtsmedizin oder ein Pathologisches Institut vorgenommen.
Dies hat folgende Hintergründe:
- Der Tote muss zweifelsfrei identifiziert sein.
- Die Überprüfung der sachgerechten Ausstellung des Totenscheins.
- Am wichtigsten ist jedoch wahrscheinlich das Erkennen nicht natürlicher Todesursachen. Die wichtigen Spuren würden bei einer Einäscherung endgültig beseitigt werden.
Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie auch auf wikipedia.de
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