Sind Sargbeigaben bei einer Feuerbestattung erlaubt?

Handwerkskunst

Sind Sargbeigaben bei einer Feuerbestattung erlaubt? Grabbeigaben kennen wir vor allem durch Grabfunde aus vor- und frühgeschichtlichen Zeiten. Doch wie passt das in unsere heutige Zeit?
Die ersten Tage nach einem Todesfall sind für die Hinterbliebenen erst einmal voller Entscheidungen und Erledigungen. Es gilt viele Formalitäten abzuarbeiten und Abläufe zu organisieren. Die persönliche Abschiednahme von dem verstorbenen Angehörigen ist hier besonders wichtig. Und ein Aspekt ist hierbei wieder mehr in den Vordergrund gerückt: Die Sargbeigabe. Dazu machen wir zunächst einen kleinen Ausflug in die Geschichte …

Bekannt in den meisten Kulturen: Die Grabbeigabe

Grabbeigaben als Erleichterung des Hinübergehens

Grabbeigaben als Erleichterung des „Hinübergehens“ und dem Leben nach dem Tod

Das Beigabenbrauchtum ist uns vor allem aus Ägypten bekannt. Aber auch in anderen Kulturen war dieser Brauch, den Verstorbenen bestimmte Gegenstände mit in ihr Grab zu geben, weit verbreitet. Die Grabbeigaben konnten Kleidungsbestandteile (Gürtelschnallen oder Gewandnadeln), Schmuck (Ringe, Ohrringe, Haarschmuck oder Perlenketten) oder einfach Gebrauchsgegenstände des Verstorbenen sein, die er zu seinen Lebzeiten benutzte – beispielsweise Keramik- und Glasgefäße für Speisen und Getränke.
Aber auch Münzen (um den Fährmann über den Totenfluss zu bezahlen) oder Waffen (beispielweise das Schwert eines Kriegers) wurden dem Verstorbenen mit ins Grab gelegt. Darüber hinaus gab es auch eigens für die Beisetzung angefertigte Gefäße aus Ton, die dem Toten mit ins Jenseits gegeben wurden. All diese Beigaben sollten unter anderem dem Verstorbenen das (Weiter-) Leben im Jenseits erleichtern. Dieser Brauch war bis ins frühe Mittelalter üblich, geriet aber in der Zeit der Christianisierung in Vergessenheit. Außer in Bischofsgräbern (Bischofsstäbe, Ringe oder Kelche) fand man keine Grabbeigaben mehr. Mehr dazu erfahren Sie unter wikipedia.de.

Gibt es heute noch Grabbeigaben?

In diesem oben genannten Sinne nicht. Die Bestattungskultur hat sich dahin gehend doch stark gewandelt. Augenscheinlichster Unterschied ist, dass der Verstorbene in unserem Kulturkreis nicht mehr nur in Tücher gewickelt in die Erde verbracht wird, sondern vorschriftsgemäß ein Sarg erforderlich ist. Somit ist traditionell üblich, lediglich Erde (als Symbol für die Sterblichkeit) und Blumen (diese stehen sowohl für das zurückliegende als auch für das ewige Leben) mit ins offene Grab zu geben und auf diese Weise die letzte Ehre zu erweisen. Andere Beigaben in ein Grab sind nicht gestattet.

Doch manchmal braucht es mehr …

Auch wenn die so genannte Grabbeigabe nicht mehr üblich ist und sich auch der Grund dafür gewandelt hat, gibt es auch heute noch eine Möglichkeit, dem Verstorbenen etwas Persönliches „mit auf den Weg“ zu geben. Dies ist – in einem überschaubaren Ausmaß! – als Beigabe im Sarg möglich, beispielsweise im Rahmen der Abschiednahme am offenen Sarg. Dies ist ein durchaus wichtiges Element des Abschiednehmens und für die Trauerbewältigung.
Vielleicht möchten Sie diesem Menschen noch einen Abschiedsbrief schreiben oder ein gemeinsames Foto zur Erinnerung mitgeben. Auch andere persönliche Gegenstände, wie Ehering, christliche Symbole, das selbstgemalte Bild der Enkel oder den Lieblingshut der verstorbenen Person, sind durchaus erlaubt.
Doch es gibt noch außergewöhnlichere „Beigaben“: Es kommt durchaus auch vor, dass Angehörige die Fingernägel der Verstorbenen lackieren oder Augenbrauen nachziehen möchten, weil diese Frau auch im Leben stets Wert auf ihr Äußeres gelegt hat. Sogar der Wunsch nach der eigenen Bettwäsche oder einer bestimmten Kuscheldecke, der Lesebrille und einem Rätselheft mit Bleistift wurde schon erfüllt …

Aber: Es gibt – begründete – Grenzen für Sargbeigaben

Allem voran sollte der Sarg natürlich nicht „vollgestopft“ werden – weder bei einer Erd- noch bei einer Feuerbestattung. Das wäre schlicht zuviel des Guten. Hier muss an die Vernunft appelliert werden.
Grundsätzlich sind Sargbeigaben also auch im Falle einer Einäscherung erlaubt – aber … Gemäß der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung“ sind dem „Beilegen“ in den Sarg bei der Feuerbestattung außerdem ganz offizielle Grenzen gesetzt. Als Krematorium unterliegen und handeln wir selbstverständlich gemäß dieser Verordnung. Dies haben wir in diesem Beitrag vor einiger Zeit schon einmal näher erörtert.

Sind Sargbeigaben bei einer Feuerbestattung erlaubt?

Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Sargbeigaben können ein wichtiges Element bei der Verabschiedung eines Verstorbenen sein und sind unter Beachtung bestimmter Vorgaben auch bei einer Feuerbestattung gestattet.

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