Ablauf der Einäscherung

Ablauf der Einäscherung

Der Ablauf einer Einäscherung ist technisch betrachtet ein recht standardisierter Vorgang. Bei einer Feuerbestattung wird der Körper einer/eines Verstorbenen in seinem Sarg in einem Krematoriumsofen eingeäschert. Deshalb ist die Feuerbestattung unter dem Namen Einäscherung oder auch Kremation bekannt. Die verbleibende Asche wird nach der Kremierung in einer Urne beigesetzt.

Schon seit vielen Jahren ist die Feuerbestattung die am häufigsten ausgewählte Form der Bestattung in Deutschland. Im Gegensatz zu einer Erdbestattung auf einem Friedhof ist diese meist auch günstiger. Bevor die Feuerbestattungen grundsätzlich durchgeführt werden können, müssen Angehörige bestätigen, dass eine Kremierung der spezielle Wille des Verstorbenen gewesen ist. Wenn diese nicht vorliegt, können auch Angehörige entsprechend verfügen.

Bestattungsverfügung oder Kremationsverfügung

Um alle Zweifel hierbei zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten eine Bestattungs- oder Kremationsverfügung zu verfassen, welche den Wunsch nach der Feuerbestattung auch bestätigt. Für eine solche Verfügung wird kein Notar benötigt. Eine formlose Verfügungmitpersönlicher Signatur des Verfassenden und ein Aufbewahrungsort, an welche diese Verfügung sofort gefunden werden kann, reichen aus.

Zudem muss vor jeder Kremation eine zweite Leichenschau durchgeführt werden, um zu prüfen, ob der Verstorbene auch eines natürlichen Todes verstorben ist.

Ablauf der Einäscherung

Je nach Wunsch der Angehörigen kann eine Abschiednahme am offenen Sarg von dem Verstorbenen vor der Kremation stattfinden. Nach der Kremierung gibt es dann meist eine Trauerfeier an der Urne.

Nachdem der Bestater verschiedene Dokumente organisiert hat, überführt er den Sarg zum Krematorium.

Dort bekommt der Sarg eine eindeutige Nummer und verbleibt im Anschluss bis zur Kremierung in einem Kühlraum. Vor der Einäscherung wird ein feuerfester Stein mit der oben genannten Nummer sowie dem Namen des Krematoriums auf dem Sarg platziert.

Nach der Kremierung kommt dieser mit der entstandenen Asche in die Urne, welche den Namen, die Nummer der Einäscherung und das Geburts-, Todes- und das Kremationsdatum des Verstorbenen trägt.

Im Anschluss kann der Bestatter die Urne im Krematorium abholen und diese zur Trauerfeier beziehungsweise zum Friedhof überführen.

Technische Daten beim Ablauf der Einäscherung

Die Temperatur in einem Kremationsofen beträgt zunächst etwa 900 Grad Celsius und wird dann im Verlauf der Kremierung auf bis zu 1.200 Grad Celsius erhöht.

Hierdurch ist garantiert, dass die brennbaren Stoffe eingeäschert werden können. Der Prozess der Kremation selbst dauert etwa 50 bis 90 Minuten.

Zurück bleiben nur Asche, Zähne, Knochenteile sowie eventuell auch Implantate.

Grabbeigaben

Bei dem Ablauf der Einäscherung können Angehörige auch bestimmen, dass persönliche Dinge wie Zeichnungen, Fotos oder Bücher ebenfalls mit eingeäschert werden.

Die Asche wird dann in eine sogenannte Aschekapsel gefüllt, welche dann in die Urne gelegt wird.

Die Übergabe der Asche

Nach der Kremierung wird die Asche gemahlen und in eine Aschenkapsel gefüllt.

Es gibt heute mehr als 160 Krematorien in Deutschland. Eine Einäscherung erfolgt jedoch nicht unbedingt in der nächsten Einrichtung.

Preise und Service unterscheiden sich bei den unterschiedlichen Krematorien teils beachtlich. Deshalb wählt der Bestatter in aller Regel eine Einrichtung seines Vertrauens mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

Voraussetzungen für die Einäscherung

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in dem Sarg im Krematorium eingeäschert und im Anschluss in der Urne beigesetzt. Zwischen dem Todeszeitpunkt und der Einäscherung müssen wenigstens 48 Stunden liegen.

Wichtige Voraussetzungen sind zudem die eindeutige Identifizierung des Verstorbenen. Der Nachweis eines Eintrags in das Sterbebuch des zuständigen Standesamts. Eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder der Angehörigen sowie eine zweite Leichenschau.

Zweite Leichenschau

Bei der ersten Leichenschau im Ablauf der Einäscherung stellt der Arzt den Tod sowie auch die Todesursache des Verstorbenen fest. Eine darauf folgende und zweite Leichenschau findet statt, weil bei der Kremierung sämtliche Hinweise auf einen denkbaren unnatürlichen Tod zerstört werden. Daher prüft in dem Fall ein Gerichtsmediziner nochmals die Todesursache. Kann eine unnatürliche Ursache für den Tod vorliegen, holt ein Gerichtsmediziner die Auskunft bei jenem Arzt ein, welcher die Ursache des Todes festgestellt hat. Liegen danach immer noch Anzeichen auf den unnatürlichen Tod vor, benachrichtigt dieser die Polizei. In einem solchen Fall findet die Kremierung erst dann statt, wenn die Staatsanwaltschaft diese auch genehmigt hat.

Der Verbleib der Asche

Obwohl viele Menschen sich dies wünschen, ist es in Deutschland nicht zulässig, die Asche des Toten in einer Urne etwa zu Hause aufzubewahren.

Neben einer geltenden Sargpflicht gibt es nämlich auch den sogenannten Friedhofszwang. Dieser besagt, dass sterbliche Überreste ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen.

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