Der Ablauf der Leichenschauen bisher
Nach dem Ableben eines Menschen wird während der sogenannten ersten Leichenschau durch einen Arzt formal der Tod des Betroffenen bestätigt. Oft erledigt dies der Hausarzt oder ein Krankenhausarzt. Bei dieser Leichenschau begutachtet der Arzt den toten Körper und stellt den Totenschein aus. Hierbei gibt es eindeutige Indizien für einen vorliegenden Tod. Diese können beispielsweise Totenflecken oder die Totenstarre sein.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben vor einer Einäscherung in einem Krematorium eine zweite Leichenschau durchzuführen. Eine Ausnahme gibt es nur in Bayern.
In Deutschland sind Bestattungsgesetze Landesrecht. So werden in Hessen die Gesetze im „Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)“ formuliert.
Die Zweite Leichenschau ist in der Vorgehensweise meist gründlicher und wird von einem besonders ausgebildetem Facharzt durchgeführt. Durch die Kremierung werden mögliche kriminalistisch relevante Hinweise vernichtet. Der Arzt überprüft dabei unter anderem:
- die richtige Identität des Toten
- ob es möglicherweise Hinweise auf eine nicht-natürliche oder ungeklärte Todesursache gibt
- ob es zu Fremdeinwirkung gekommen ist
Bisher haben Krematorien, auf ein Team von Amtsärzten der zuständigen Gesundheitsämter zurückgegriffen. So konnte die zweite Begutachtung im Krematorium durchgeführt werden.
Das ändert sich ab dem 01.03.2019.
Was verändert sich nun bei der Gesetzesänderung zur Zweiten Leichenschau?
Gesetzesänderung zur Zweiten Leichenschau: Ab dem 1. März 2019 wird in Hessen das geänderte Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft treten.
Die Zweite Leichenschau wird nur noch von rechtsmedizinischen Instituten (der Rechtsmedizin Gießen und Frankfurt) durchgeführt.
Die zuständigen Ärzte werden in unserem Fall von der Rechtsmedizin in Gießen gestellt. Wird der Verstorbene von Ärzten öffentlicher Rechtsmedizin-Institute untersucht. Auch wenn diese privatwirtschaftliche Wirtschaftsunternehmen wie das Uniklinikum Gießen und Marburg sind. Nur in Ausnahmefällen können die bekannten Amtsärzte beauftragt werden.
Merkblatt für die Zweite Leichenschau (vor Feuerbestattung) ab dem 01.03.2019
Im genannten Merkblatt steht, „ab dem 01.03.2019 werden Zweite Leichenschauen nur noch durch die beiden öffentlichen Institute für Rechtmedizin (Gießen und Frankfurt) oder von Ärzten vorgenommen, die von dem Leiter einer der beiden rechtsmedizinischen Institute beauftragt wurden.“
Und weiter „Die Zweite Leichenschau nach Ziffer 3 kann nur nach vorheriger Zahlung der o.g. Leichenschaugebühr (Ziffer 4) erfolgen.“
Konsequenzen der Gesetzesänderung für uns
Nach dieser Gesetzesänderung können wir vom Krematorium Schwarzenborn den zuständigen Amtsarzt für die Zweite Leichenschau nicht mehr selbst beauftragen.
In Ausnahmefällen nur, wenn es den Ärzten des öffentlichen Instituts in Gießen nicht möglich sei. So steht es in dem passenden Schreiben dazu.
Deshalb werden wir in Zukunft die Zweite Leichenschau nicht mehr als durchlaufenden Posten behandeln, sondern aus unserem aktuellen Gesamtpreis heraus rechnen. Und gegebenenfalls gesondert berechnen.
Bei weiteren Fragen zur Gesetzesänderung, rufen Sie uns einfach an 05686 / 9309265, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.