Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen oder auf meinem Grundstück beisetzen? Nein – in Deutschland (anders in vielen anderen Ländern!) gilt die generelle „Friedhofspflicht“ oder „Friedhofszwang“.
Dies bedeutet, dass eine Beisetzung – auch die der Asche in einer Urne – nur auf Friedhöfen und ausgewiesenen Bestattungsplätzen zulässig ist. In seltenen Fällen gilt das auch für Kirchen. Die Friedhofspflicht besagt, dass Hinterbliebene die Urne mit der Totenasche eines Verstorbenen nicht ausgehändigt bekommen dürfen – und somit auch die Asche Ihres Angehörigen nicht zu Hause aufbewahren.
Darüber hinaus sind weitere Details in den jeweiligen Friedhofsordnungen und durch individuelle Gesetze in den einzelnen Bundesländern geregelt.
Andere Bestattungsarten
Ausnahmen von der Friedhofspflicht können beispielsweise die Seebestattung oder die Baumbestattung sein (siehe auch dieser Beitrag). Bei diesen Bestattungsarten empfehlen wir, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu erstellen. Dadurch können Sie Ihre Wünsche bezüglich der Bestattungsart schriftlich festhalten können.
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