Kann ich zu Lebzeiten schon Vorsorge treffen?

Kann ich zu Lebzeiten schon Vorsorge treffen?
Kann ich zu Lebzeiten schon Vorsorge treffen?

Kann ich zu Lebzeiten schon Vorsorge treffen?

Kann ich zu Lebzeiten schon Vorsorge treffen? – Ja, das ist sogar wünschenswert. Denn bevor eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, muss bestätigt werden, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. Um jegliche Zweifel zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung oder Bestattungsverfügung zu verfassen, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt.

Und nicht nur die Entscheidung, wie Sie bestattet werden möchten, liegt in Ihren Händen, auch die finanzielle Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungsvorsorge.
Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie Ihre Wünsche vorab in einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag regeln. Darin hinterlegen Sie alle Einzelheiten zu Ihrer Bestattung und können auch die Kosten hierfür bereits vorab (bspw. treuhänderisch oder mit einer Sterbegeldversicherung) regeln. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens wird Sie hier gerne beraten.

Darüber hinaus können Sie mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht im Vorfeld regeln, wer für Sie entscheidet, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

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Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns einfach an 05686 / 9309265, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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