Wird für eine Einäscherung ein Sarg benötigt?
Diese Frage wird oft gestellt. Hier unsere Antwort:
– Ja, unbedingt.
Nur Verstorbene, die in einem Sarg eingebettet sind, werden in einem Krematorium entgegengenommen. Ohne Sarg ist eine Aufnahme und Aufbewahrung technisch nicht möglich. Ebenso ist der Transport des Verstorbenen in den Einäscherungsofen sowie die Einäscherung selbst ohne Sarg nicht durchführbar und kann zur Förderung des Verbrennungsvorgangs nur unter Mit-Verbrennung eines Sarges erfolgen.
Weitere Richtlinien zur Feuerbestattung
Darüber hinaus ist durch die VDI 3891 auch geregelt, aus welchem Material der Sarg, die Innenausstattung und die Textilien bestehen dürfen. Der Sarg darf nur aus Vollholz gefertigt sein und die verwendeten Lacke oder Beizen dürfen bei der Einäscherung keine umweltgefährdenden Stoffe freisetzen. Die Innenausstattung und Textilien müssen aus Naturstoffen, wie z. B. Baumwolle, gefertigt sein (siehe auch Stichwort „umweltfreundlich„).
Weitere Antworten finden Sie in der Rubrik „Häufige Fragen“.
– –
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns einfach an 05686 / 9309265, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.